Allgemeine Geschäfts-,Verkaufs-,Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma MailCom GmbH nachfolgend MC genannt.

1. Allgemeines, Einbeziehung dieser Bedingungen

Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind diese Geschäftsbedingungen. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch MC. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

2. Preise

Unsere Preise sind Bruttopreise und enthalten den aktuellen maßgeblichen Satz der Mehrwertsteuer. Unsere Premium-Produkte, die MailCom Firmenadressen verkaufen wir ausschließlich an Unternehmer und weisen dafür lediglich Nettopreise aus. Die Mehrwertsteuer wird hierfür mit dem jeweils maßgeblichen Satz zusätzlich erhoben. Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu unseren am Tag der Lieferung geltenden Preisen. Festpreise sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Änderungen bzw. Korrekturen des Kunden werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2a) Sondervereinbarung Preise und Zahlungsarten

Wir akzeptieren die Zahlungsarten Vorkasse oder bei Onlinekauf im Internetshop auch Lastschrift und Kreditkarte. Die Lieferung auf Rechnung erfolgt nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache.

2b) Besondere Vereinbarung bei Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, z.B. durch stornierte Lastschriften oder nicht pünktlich bezahlte Rechnungen, und muss deswegen gemahnt oder ein Mahnverfahren eingeleitet werden, kann ein ausgewiesener Preisnachlass für fristgerechte Zahlung nicht mehr gewährt werden. Somit wird rückwirkend der volle, nicht entsprechend rabattierte, Preis zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig. Die Mahngebühr wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet beträgt aber mindestens 10.- Euro pro Mahnung. MC entstandene Kosten für Rücklastschriften werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlbar sofort ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns zusätzlich vor, Verzugszinsen von 1% pro Monat zu berechnen. Sofern nicht gesetzlich zwingende Vorschriften entgegenstehen (z.B. das Abzahlungsgesetz), sind wir bei Zahlungsverzug des Käufers weiterhin berechtigt, von diesem die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen und/oder diesem mit sofortiger Wirkung deren weiteren Nutzen zu untersagen. Die Ausführung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfalle nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4. Lieferung und Abnahme, Begrenzung von Schadenersatzansprüchen bei verspäteter Lieferung 

Wir sind bemüht, genannten Liefertermine einzuhalten. Schadenersatzansprüche  wegen Vermögensschäden bei nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn die Ursache für die verspätete Lieferung liegt in grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Handeln von den für MC handelnden Personen. Schadenersatzansprüche  wegen Personenschäden bleiben im Rahmen der gesetzlichen Regelung erhalten. Höhere Gewalt, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, soweit diese Ereignisse nicht von MC zu vertretenden sind, verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls durch diese Ereignisse die Lieferung zumindest in den folgenden 6 Wochen nicht möglich ist. In diesem Falle verpflichtet sich MC den Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Lieferung zu informieren und dem Kunden etwaige bereits empfangene Leistungen zurück zu erstatten. Entsprechendes gilt für den Kunden, sofern er MC eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5. Versandbedingungen, Gefahrtragung beim Versand und Prüfungspflichten

Die Lieferung unserer Ware erfolgt ab Lager von MC. Verpackungskosten gehen zur Last des Kunden. Es geltend die Preise, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht wurden. Ist der Kunde ein Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Die Wahl der Versandart erfolgt durch MC, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, gelten die nachfolgenden besonderen Prüfungs- und Mitteilungspflichten: Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware zu überprüfen. Falls Transportschäden festgestellt werden hat der Kunde unverzüglich Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer zu erstatten. Sonstige erkennbare Beanstandungen sind längstens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden wegen dieser erkennbaren Mängel. Die gelieferte Ware gilt in diesem Fall als genehmigt.

6. Gewährleistung, Haftungsausschlüsse, keine Haftung für Kompabilitätsprobleme

6a) Besondere Bedingungen für Haftungsausschluss bei Softwareprodukten

Die Gewährleistung bei Software ist beschränkt auf die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Datenträger bzw. der Programme. Für Programmierfehler kann keine Haftung für Vermögensschäden übernommen werden, es sei denn MC hat diese Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten. Gleiches gilt  für Schäden, die aus solchen Fehlern oder Datenverlust resultieren. Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden bleiben im Rahmen der gesetzlichen Regelung erhalten. Die Kunden sind verpflichtet in kurzen Zeitintervallen die Daten zu sichern, geschieht dies nicht, so hat der Kunde den Datenverlust zu vertreten.

6b) Bestimmungen zur Gewährleistung und Verjährung der Gewährleistungsansprüche 

Für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind,  gilt folgendes hinsichtlich aller Produkte: 
Die Gewährleistung von MC beschränkt sich zunächst auf Nachlieferung oder Nachbesserung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass MC nicht in der Lage wäre, den Schaden zu beheben. Bevor der Kunde eine Wandlung oder Minderung geltend machen kann, muss er MC eine angemessene Frist zur Nachlieferung bzw. Nachbesserung setzten und die Frist muss fruchtlos abgelaufen sein. Ein Anspruch auf Reparatur vor Ort besteht nicht. Für normale Abnutzung oder Verschleiß übernimmt MC keine Haftung. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen, so ist für dadurch verursachte Schäden jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Kaufgegenstand dem Kunden übergeben wurde.  Bei Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistung.

6c) Besondere Bestimmungen bei Softwareprodukten, keine Haftung für Kompabilitätsprobleme

Die Gewährleistung bei Software ist beschränkt auf die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Datenträger. Für Programmierfehler kann keine Haftung übernommen werden, ebenso nicht für Schäden, die aus solchen Fehlern oder Datenverlust resultieren. Das mangelhafte Zusammenspiel von Programmen untereinander oder Fehlfunktionen auf anderen als einer aktuellen Windows Version mit allen aktuellen Patches Windows Betriebssystem fallen nicht unter die Gewährleistung und sind auch kein Grund für Umtausch oder Wandelung.

Bestimmte Nutzungseffekte gelten nur dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von MC zugesagt worden sind. Jeder Kunde und Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob die Ware dem vorgesehenen Anwendungszweck entspricht und auf einem zur Nutzung beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Insbesondere fällt es auch in die Verantwortung des Kunden oder Wiederverkäufers, die Kompatibilität mit anderen Software- oder Computersystemen vorab zu überprüfen. MC haftet für die Kompatibilität und Eigenschaften nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung der mit der Ware be- oder verarbeiteten Daten. Für eine unterlassene Sicherung oder für Mängel der Datensicherung haftet MC nicht, auch nicht für Folgeschäden.

7. Hinweise zu Lizenzbedingungen bei Softwareprodukten, Vertraulichkeit

Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben dem Datenträger (z.B. CD, DVD oder Download Link) und ggf. einer Dokumentation, eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die Nutzung und Verwertung der erworbenen Software bzw. Datenbank ist nur im Rahmen der erworbenen Lizenz erlaubt. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regeln zum Schutze des geistigen Eigentums. Diesbezüglich wird auf folgendes hingewiesen: der Kunde darf weder Firmenbezeichnung noch eigentliche Angaben des Softwareherstellers auf dem Produkt entfernen oder ändern. Der Kunde darf die Produkte nur im Umfang der Lizenzbedingungen nutzen und verwerten. Der Kunde darf, sofern die Lizenz nicht eindeutig etwas anderes besagt,insbesondere keine Kopien der Produkte erstellen, um diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen hat der Kunde (Lizenznehmer) den entstandenen Schaden, dem Lizenzgeber zu ersetzen. Der Schaden ist in vollem Umfang zu ersetzen, für Kunden, die Unternehmer sind wird jedoch ein Mindestbetrag von 5000 € als Schadenersatz bei einer Lizenzverletzung angesetzt wobei es dem Lizenznehmer vorbehalten bleibt den Nachweis zu führen, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde wird alle ihm zukommenden Informationen über die Produkte geheim halten, soweit sie nicht anderen Kunden zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen.

8. Eigentumsvorbehalt

Für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB: Die von MC gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von MC. Für Geschäfte mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB: Die von MC gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen einschließlich des Ausgleiches eines Kontokorrentsaldos. Die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an MC abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von MC nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in oben genanntem Sinne auf MC übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.

9. Verwahren, Versicherung

Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur bis zum Auslieferungstermin verwahrt. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet MC nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

10. Daten und Datenträger

MC verwendet Kundendaten zur Durchführung der erteilter Aufträge und wie genauer in der Datenschutzerklärung ausgeführt. Bei Eintritt von höherer Gewalt wie Brand, Explosionen, Wasserschäden, Diebstahl etc. haften wir bei Vermögensschäden lediglich für das Material, auf denen die Daten zur Verfügung gestellt worden sind, es sei denn die für MC handelnden Personen haben in diesem Zusammenhang ein Mitverschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kunden, die Vollkaufleute i.S.d. HGB sind

Für Verträge von MC mit Kunden, die Vollkauflleute i.S.d. HGB sind, ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklage, 15806 Zossen. Für Verträge mit Verbrauchern bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

12. Anwendbares Recht 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Lizenzvereinbarung

Sollten sich Widersprüche oder Unklarheiten aus der Anwendung dieser AGB und der Lizenzvereinbarung für ein erworbenes Produkt ergeben, so sollen die Regelungen der Lizenzvereinbarung für den Kauf des Produktes maßgeblich sein.

14. Unwirksame Vertragsbestandteile

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.