Lizenzvereinbarung - MailCom Firmenadressen 

Diese Vereinbarung regelt die vertragsmäßige Nutzung der MailCom Firmenadressen zwischen der Firma MailCom GmbH, nachfolgend Anbieter genannt, und dem Anwender, nachfolgend Kunde genannt.

1. Vertragsgegenstand 
Vertragsgegenstand ist die vom Anbieter erstellte Firmenadressendatenbank “MailCom Firmenadressen” bzw. als Auszüge dieser Datenbank vertriebene Branchen- bzw. regionale Selektionen. Der Kunde ist zur Nutzung der Firmenadressen gemäß der erworbenen Lizenz berechtigt. Die jeweils erworbene Lizenz und der Datenumfang werden vom Kunden bei der Bestellung gewählt und mit der Rechnung dokumentiert.

2. Lizenzen – Nutzungs- und Verwertungsrechte 
Wir räumen Ihnen für unsere Firmenadressen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht ein. Darüber hinaus dürfen Sie unsere Firmenadressen zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzen, solange Sie dabei alle gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten (insbesondere: Verarbeitung personenbezogener Daten nach den gelten Datenschutzgesetzen, Wettbewerbsrecht und Einhaltung der Bestimmungen zum Urheberrecht) Wir unterscheiden bzgl. der inhaltlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte folgende Lizenzen:

a) Einfache Lizenz
Inhabern einer einfachen Lizenz ist es gestattet die Firmenadressen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere, diese zu modifizieren (Hinzufügen, Löschen und Ändern von Spalten und Zeilen), für Analysen zu verwenden, eigene Direktmarketingkampagnen durchzuführen sowie um eigene Adressbestände damit zu aktualisieren und zu pflegen. Die Verwertung der Firmenadressen sowie die Verwertung der, unter Zuhilfename dieser Firmenadressen geschaffenen, eigenen Datenbanken und Werke ist im Rahmen der einfachen Lizenz wie folgt eingeschränkt: Eine Unterlizensierung an Dritte, die Verbreitung, Verleih und Veröffentlichung sind nicht gestattet. Die Vervielfältigung ist nur für eigene Zwecke erlaubt.

b) Web-, App und Softwarelizenz
Wie einfache Lizenz jedoch zusätzlich mit dem Recht die Firmenadressen sowie die Verwertung der, unter Zuhilfenahme dieser Firmenadressen geschaffenen, eigenen Datenbanken und Werke als Bestandteil einer eigenen Internetseite, einer App oder einer Software derart zu veröffentlichen, dass wesentliche Teile nicht ohne tiefergehende technische Kenntnisse einfach heruntergeladen werden können.

c) Anwenderlizenz 
Wie einfache Lizenz jedoch zusätzlich mit einfacher, nicht exklusiver Nutzungslizenz für das Programm Adress Select. De-Compilierung und Modifikation des compilierten Quellcodes des Programms Adress-Select sind nicht gestattet. Ebenso ist die Verbreitung, der Verleih und Veröffentlichung des Programms Adress-Select nicht gestattet. Die Vervielfältigung des Programms für andere als eigene Zwecke ist nicht gestattet.

d) Wiederverkäuferlizenz 
Lizenz wie Anwenderlizenz, jedoch mit dem nicht exklusiven Recht einfache Lizenzen als Unterlizenz an Dritte zu verkaufen. Die Anfertigung standardisierter Selektionen, die für eine mehrfache Verwendung bestimmt sind, ist untersagt. Genauso ist das Einspielen von Firmenadressen in Selektionsprogramme und -dienste des Kunden oder Dritter untersagt, insbesondere der Wiederverkauf über solche Programme und Dienste. Ebenso ist es untersagt Unterlizenzen an einen einzigen Lizenznehmer derart zu vergeben, dass die Gesamtanzahl aller an diesen Lizenznehmer lizensierten Adressen 500.000 Datensätze übersteigt.

e) 10er Lizenz insbesondere für Gruppen-, Konzerne- und Portfoliounternehmen
Lizenz wie Anwenderlizenz, jedoch erhält der Kunde das nicht exklusive Recht bis zu zehn Anwenderlizenzen an andere Organisationseinheiten zu vergeben. Dem Anbieter ist jede nutzende Organisationseinheit vor Beginn der Nutzung durch den Kunden mitzuteilen. Der Kunde stellt sicher, dass die Organisationseinheit sich vor der erstmaligen Nutzung im Rahmen einer Anwenderlizenz zur Einhaltung der aktuellsten Fassung der Lizenzbedingungen des Anbieters verpflichtet. Als Organisationseinheit zählen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen, natürliche Personen sowie jede sonstige abgrenzbare Organisationsform. Organisationseinheiten, denen bei Lizensierung bis zu fünf Personen angehören zählen als halbe Organisationseinheit. Eine Organisationseinheit, der höchstens eine Person angehört, zählt als viertel Organisationseinheit. Alle anderen Organisationseinheiten zählen als eine ganze Organisationseinheit.

3. Haftung, Gewährleistung und Vertragsstrafe 
(a)   Die Firmenadressen sind gemäß Datensatzbeschreibung aufgebaut. Die Adressen und deren Eingruppierung werden durch den Anbieter selbst ermittelt oder an den Anbieter von dritter, auch amtlicher Seite, übermittelt. Der Anbieter leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials. Unzustellbare Adressen oder nutzlose Aufwendungen werden nicht vom Anbieter rückvergütet. Ein Anspruch auf Ersatz für Porto, Prospektmaterial, Versandkosten und dergleichen sowie Rückerstattung gezahlter Nutzungsentgelte besteht nicht.

(b)   Der Anbieter haftet für Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag grundsätzlich nicht, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor: a) bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten; b) bei Personen- und Gesundheits-schäden. 
Insoweit bleibt es beim gesetzlichen Haftungsmaßstab; c) bei sonstigen Schäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

(c)   Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für Schäden, die dem Anbieter durch Missbrauch, u.a. durch unerlaubte Veröffentlichung, Verleih, Vervielfältigung oder Verbreitung entstehen. Falls der Kunde nicht Verbraucher ist, wird eine Vertragsstrafe von 1.000,- € je Fall der vorgenannten Pflichtverletzung des Kunden vereinbart. Entstehen dem Anbieter durch diese Pflichtverletzungen jeweils Schäden, die die Summe dieser Vertragsstrafe übersteigen, kann der Anbieter diese Mehrschäden zusätzlich, jedoch unter Anrechnung der Vertragsstrafe beim Kunden geltend machen.

4. Nutzungsdauer 
Die Adressen dürfen ab Kauf beliebig oft für eine beliebige Zeit genutzt werden.

5. Zahlungsvereinbarung und Nutzungsentgeld 
Für die Nutzung der Firmenadressen stellt der Anbieter dem Kunden ein Nutzungsentgelt in Rechnung. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Kreditkarte, Lastschrift und in Ausnahmefällen per Rechnung. Bei Zahlung per Rechnung ist das Nutzungsentgelt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von acht Kalendertagen auf das in der Rechnung benannte Bankkonto des Anbieters zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges, der auch eintritt, wenn Lastschriften storniert werden, dürfen die Firmenadressen bis zur Begleichung der Rechnung nicht genutzt werden.

6. Eigentum und Urheberrecht 
Alle Teile der Dokumentation, der Daten und Software unterliegen dem Urheberrecht. Der Anbieter bleibt Inhaber aller Rechte an den überlassenen Daten und Datenbanken einschließlich des jeweils dazugehörigen Materials, auch wenn der Kunde sie erweitert, verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet.

7. Weitere Pflichten und Haftung des Kunden 
(a)   Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung dafür, dass er die Adressen im Einklang mit sämtlichen, nationalen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen nutzt. Insbesondere verpflichtet er sich mit der Anerkennung dieser Lizenzvereinbarung und dessen Adressen nicht zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die gegen geltende Jugendschutzbestimmungen, Strafvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Er ist für sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seinem Namen getätigt werden.

(b)   Der Kunde verpflichtet sich beim Einsatz der Adressen des Anbieters die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung von Telefon, Telefax und E-Mail zu beachten. Des weiteren haftet der Kunde, sofern er personenbezogene Daten zu Werbezwecken verwendet und dies ein Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ist.

(c) Der Kunde stellt den Anbieter im Innen- und Außenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter bei der Nutzung des Adressenmaterials frei.

(d)   MailCom führt eine Liste gesperrter Datensätze, welche unter www.mailcom-firmenadressen.de/de/gesperrte-datensaetze.html eingesehen werden kann und ständig aktualisiert wird. Der Kunde verpflichtet sich diese gesperrten Datensätze weder zu nutzen noch zu verwerten. Die Sperrliste ist vor jeder Nutzung bzw. Verwertung zu prüfen.

8. Schlussbestimmungen 
Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.